Gutgewicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
umgangssprachlicher Begriff für die wegen Gewichtsschwund gewährte Gewichtsvergütung. Der Großhandel erhält Gutgewicht für Warensubstanzverluste beim Umpacken und Sortieren; dem Einzelhandel wird Gutgewicht gewährt für unverwertbare Warenreste, die an der Verpackung haften, für das Verstreuen von Waren in fester Form, für Verschütten von Flüssigkeiten, für Übergewichte oder Verschlechterung der Warenqualität.
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