internationale Einfuhrbescheinigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Importzertifikat (IC), Einfuhrzertifikat; Bescheinigung, auf Anforderung des ausländischen Käufers von den in seinem Land zuständigen Behörden ausgestellt. Die internationale Einfuhrbescheinigung dient bei genehmigungs- und überwachungspflichtigen Waren der End User Control (EUC).
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