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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinigung von Privatpersonen zum Zweck des gemeinsamen langfristigen Wertpapiersparens (Anlage in festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktienspekulation); meist in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Durch Zusammenlegung kleinerer und mittlerer Sparbeträge werden Mittel für gemeinsame Rechnung an der Börse eingesetzt. Daneben können mit Finanzanlagen an der Börse nicht so vertraute Sparer Einblick in das Wertpapiergeschäft an der Börse erhalten. Um die Rechte der Kleinaktionäre bemüht sich in Deutschland auch die Aktionärsvereinigung Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
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