Juniorfirma
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lernort zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, an dem kaufmännische Auszubildende weitgehend selbstständig und in eigener wirtschaftlicher Verantwortung, jedoch im rechtlichen Rahmen des Ausbildungsbetriebes, einen Miniaturbetrieb führen, der i.d.R. Gegenstände vertreibt, die in der gewerblichen Ausbildung gefertigt werden.
Ziel: Förderung der beruflichen Handlungs- und Problemlösefähigkeit durch die kooperative Bewältigung realer, ganzheitlicher Arbeitsaufgaben im Rahmen einer überschaubaren, aber komplexen Organisationseinheit.
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