Juniorfirma
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lernort zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, an dem kaufmännische Auszubildende weitgehend selbstständig und in eigener wirtschaftlicher Verantwortung, jedoch im rechtlichen Rahmen des Ausbildungsbetriebes, einen Miniaturbetrieb führen, der i.d.R. Gegenstände vertreibt, die in der gewerblichen Ausbildung gefertigt werden.
Ziel: Förderung der beruflichen Handlungs- und Problemlösefähigkeit durch die kooperative Bewältigung realer, ganzheitlicher Arbeitsaufgaben im Rahmen einer überschaubaren, aber komplexen Organisationseinheit.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Ausbildungsordnung
Auszubildender
Berufsausbildung
Berufsbildung
Berufsfachschule
Berufsfeld
Bildungsgerechtigkeit
Bildungspolitik
Curriculum
Gesamtschule
Humankapital
Humankapitaltheorien
PISA-Studie
Qualifikation
anerkannter Ausbildungsberuf
berufliche Fortbildung
berufliche Weiterbildung
berufliches Gymnasium
betriebliche Ausbildung
duale Berufsausbildung
eingehend
Juniorfirma
ausgehend