Kopenhagen-Prozess
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Auf dem Rat der EU-Bildungsminister in Kopenhagen am 30.11.2002 beschlossener Prozess im Rahmen der Lissabon-Strategie der Europäischen Union. Grundlagen des Prozesses sind freiwillige Zusammenarbeit, Dezentralität und aktive Einbeziehung der Sozialpartner. In der Kopenhagener Erklärung vereinbarten EU-Kommission und Bildungsminister Leitlinien für die verstärkte europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Vorhaben im Einzelnen waren:
(1) Stärkung der europäischen Dimension der beruflichen Bildung,
(2) verbesserte Transparenz der nationalen Bildungssysteme und berufsqualifizierender Abschlüsse,
(3) Einführung gemeinsamer Instrumente zur Qualitätssicherung,
(4) Entwicklung von Grundsätzen zur Anerkennung von informell und non-formal erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen und
(5) eine verstärkte internationale Zusammenarbeit in einzelnen Wirtschaftssektoren.
Auf den zweijährig stattfindenden Folgekonferenzen (Maastricht 2004; Helsinki 2006; Bordeaux 2008; Brügge 2010) wurden Ziele weiter differenziert und Fortschritte diskutiert. Dabei kam es durch die Einbeziehung weiteren Staaten (z.B. Kroatien, Norwegen, Türkei), die Beteiligung der europäischen Sozialpartner und die Ausweitung auf Bildungsbereiche jenseits der beruflichen Bildung zu einer mehrfachen Öffnung des Prozesses.
Zu den wichtigsten konkreten Ergebnissen zählen:
(1) der europäische Bildungspass (EUROPASS) als einheitliches Dokumentationsinstrument für Qualifikationen und Kompetenzen (2004);
(2) der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR, 2008): In zahlreichen Ländern wurden seither darauf bezogene nationale Qualifikationsrahmen (NQR) entwickelt und eingeführt, sodass inzwischen ein System der einheitlichen Beschreibung von Qualifikationen anhand einer achtstufigen Matrix existiert;
(3) ein gemeinsamer europäischer Bezugsrahmen zur Qualitätssicherung von Berufsbildungsergebnissen (EQAVET, 2010).
In anderen Themenbereichen stehen konkrete Ergebnisse noch aus, hier wurden bisher lediglich gemeinsame Prinzipien vereinbart. Dies gilt für das Modell eines Leistungspunktesystems für die Berufliche Bildung (ECVET) und die Anerkennung non-formal und informell erworbener Lernergebnisse.