landesüblicher Zinsfuß
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
risikoloser Zinssatz, Landeszinsfuß; Renditedurchschnitt längerlaufender, risikoloser festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten (z.B. Staatsanleihen, Pfandbriefe, Kommunalobligationen). Der landesübliche Zinsfuß wird der Errechnung des Ertragswertes zugrunde gelegt und erhält dabei entsprechend dem Risiko der Anlage einen Zuschlag. Er dient den Unternehmen bei Rentabilitätsvergleichen sowie der Bewertung von Immobilien und Unternehmungen (Ertragswertberechnung).
Anders: Basiszins.
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