Maßregelungsverbot
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Verbot der Benachteiligung, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt (§ 612a BGB).
2. Tarifrecht: Klausel in einem nach Durchführung eines Arbeitskampfes abgeschlossenen Tarifvertrag, nach der es verboten ist, Streikende oder „Rädelsführer“ beim Streik gegenüber Nichtstreikenden oder weniger aktiven Streikteilnehmern zu benachteiligen. Grundsätzlich im Rahmen der Tarifautonomie zulässig. Einzelheiten sind umstritten: Z.B. ist es umstritten, ob den Koalitionen das Recht zusteht, kraft Gesetzes entstandene Schadensersatzansprüche auszuschließen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Kündigungsfristen
Personalplanung
Provision
Schlechtleistung
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifvertrag
außerordentliche Kündigung
ordentliche Kündigung
eingehend
Maßregelungsverbot
ausgehend