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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
banknahe Institute, Quasibanken; in der Bundesrepublik Deutschland Bezeichnung für Anbieter von Finanzdienstleistungen, die nach § 1 I KWG nicht zu den Kreditinstituten zählen, jedoch aufgrund ihres Leistungsangebots als Substitionskonkurrenten von Banken gelten können.
Beispiele: Versicherungen, Kreditkarten-Organisationen, Factoring- und Leasingunternehmen.
Vgl. auch Non Banks.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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