Niedrigstwertprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei der Immobilienbewertung muss dem Niedrigstwertprinzip Rechnung getragen werden, z.B. durch eine Plausibilitätskontrolle zwischen Wertermittlung anhand von Bauzahlen und/oder Ortsbesichtigung und dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis bzw. den Gestehungskosten. Der Verkehrswert ergibt sich immer aus dem niedrigsten Wert.
Auch bei der Festsetzung des Beleihungswertes wird das Niedrigstwertprinzip angewendet, d.h. der festgesetzte Beleihungswert darf den Kaufpreis oder die Gesamtgestehungskosten ausnahmslos nicht überschreiten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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