offenbare Unmöglichkeit des Buchführungsergebnisses
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Steuerwesens für ein Buchführungsergebnis, das in auffallendem Missverhältnis zu den Ergebnissen anderer vergleichbarer Unternehmen der gleichen Branche steht. Offenbare Unmöglichkeit des Buchführungsergebnisses berechtigt die Finanzbehörde, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen (Schätzung), obwohl die Buchführung formell in Ordnung erscheint.
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