Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten i.d.F. vom 19.2.1987 (BGBl. I 602) m.spät.Änd. Das OWiG regelt allg. die Fragen zur Ahndung von Rechtsverstößen bei rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlungen (und Unterlassungen) gegen Tatbestände, die von den Gesetzen bei Ordnungswidrigkeiten im einzelnen festgelegt werden. Es geht um Verstöße unterhalb der Schwelle von Straftaten, die ihrerseits über die Anwendung von Strafgesetzen (insbes. StGB) verfolgt werden. Ferner wird das Verfahren beim Erlass von Geldbußen im OWiG geregelt. Bes. Vorschriften zur Ordnungswidrigkeiten können sich aus Spezialgesetzen ergeben.
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