Postulationsfähigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fähigkeit, in rechtlich wirksamer Weise vor dem Gericht Prozesshandlungen vorzunehmen. So kann etwa nur ein bei dem Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt dort Anträge stellen.
Vgl. auch Anwaltszwang.
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