RAL
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
am 23.4.1925 von der dt. Industrie und der Reichsregierung der Weimarer Republik als „Reichsausschuss für Lieferbedingungen“ gegründet. Seit 1980 als RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. tätig. Aufgrund einer Übereinkunft der Spitzenverbände der Wirtschaft, der Verbraucher und der zuständigen Bundesministerien ist der RAL mit der Aufgabe betraut, alle Bestrebungen, die der Gütesicherung wirtschaftlicher Erzeugnisse und Leistungen dienen, zu fördern, alle Institutionen bei der Schaffung von Gütebedingungen und Gütezeichen zu beraten und deren Einführung in die Praxis durchzusetzen.
Sitz: Sankt Augustin.