selbständige Arbeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerrechtlicher Begriff: Selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr, aber nicht als gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Betätigung oder Vermögensverwaltung darstellt. Zu Einkünften aus selbständigen Arbeiten zählen bes. die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (freier Beruf). Die Einkünfte aus selbständigen Arbeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Vgl. auch Einkünfte.
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