Steuerberatergebührenverordnung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gebührenordnung für die Leistungen von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten vom 17.12.1981 m.spät.Änd. Für den überwiegenden Teil der beruflichen Tätigkeiten sieht die Steuerberatergebührenordnung eine Wertgebühr vor; sie ergibt sich durch Anwendung eines nach oben und unten begrenzten Prozentsatzes (Gebührenrahmen) auf den Gegenstandswert, die tätigkeitsspezifischen Bemessungsgrundlagen. Die Anwendung der Zeitgebühr ist auf wenige Tätigkeiten beschränkt.
Eine Abweichung von Steuerberatergebührenordnung bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Mandanten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufrechnung Bestandskraft Betriebsstätte Bevollmächtigter Buchführungspflicht Eigentum Feststellungsbescheid Gesamtrechtsnachfolge Geschäftsfähigkeit Haftung Nichtigkeit Sittenwidrigkeit Sitz Stundung Treuhänder Verjährung Verwaltungsakt Veräußerung eidesstattliche Versicherung wirtschaftliches Eigentum
eingehend
Steuerberatergebührenverordnung
ausgehend
eingehend
Steuerberatergebührenverordnung
ausgehend