Steuerberatergebührenverordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gebührenordnung für die Leistungen von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten vom 17.12.1981 m.spät.Änd. Für den überwiegenden Teil der beruflichen Tätigkeiten sieht die Steuerberatergebührenordnung eine Wertgebühr vor; sie ergibt sich durch Anwendung eines nach oben und unten begrenzten Prozentsatzes (Gebührenrahmen) auf den Gegenstandswert, die tätigkeitsspezifischen Bemessungsgrundlagen. Die Anwendung der Zeitgebühr ist auf wenige Tätigkeiten beschränkt.
Eine Abweichung von Steuerberatergebührenordnung bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Mandanten.
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