Terminpapiere
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zum Börsenterminhandel zugelassene Effekten.
Die Zulassung erfolgt durch den jeweiligen Börsenvorstand auf Antrag einer an der Börse vertretenen Bank.
Voraussetzung ist ein für das Termingeschäft verfügbares Wertpapiervolumen in einer festgelegten Höhe.
Vgl. auch Termingeschäft.
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