Tiefseebergbau
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufsuchen und Gewinnen mineralischer Rohstoffe vom Tiefseeboden. Im Meeresbodenbergbaugesetz vom 6.6.1995 (BGBl. I 782) m.spät.Änd. wird dieser Bereich im Einzelnen geregelt.
Vgl. auch Seerechtsübereinkommen 1982/1994.
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