Direkt zum Inhalt

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(weitergeleitet von Unfallflucht)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In der Umgangssprache: Fahrerflucht; Vergehen (§ 142 StGB). Wer sich als Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall (Sachschaden genügt) vom Unfallort entfernt, bevor er
    (1) zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
    (2) eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat („Wartepflicht“), ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gilt für jeden Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger). Die Verhängung der Strafe ist regelmäßig auch mit Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden, wenn bei einem Unfall ein Mensch verletzt oder Sachen von bedeutendem Wert beschädigt wurden (§ 69 II Nr. 3 StGB).

    Seiner Verpflichtung, die Feststellung nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er dem Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle unverzüglich mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeuges angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Das Gericht kann die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit geringem Sachschaden freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (§ 142 IV StGB).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unerlaubtes-entfernen-vom-unfallort-48423 node48423 unerlaubtes Entfernen vom ... node49481 Vergehen node48423->node49481 node36345 Fahrerflucht node36345->node48423 node47657 Verkehrsunfallflucht node47657->node48423 node49916 Unfallflucht node49916->node48423 node31410 Diebstahl node31410->node49481 node50732 Untreue node50732->node49481 node40720 Landgericht node40720->node49481 node40465 Nötigung node40465->node49481
    Mindmap unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unerlaubtes-entfernen-vom-unfallort-48423 node48423 unerlaubtes Entfernen vom ... node49481 Vergehen node48423->node49481 node36345 Fahrerflucht node36345->node48423 node47657 Verkehrsunfallflucht node47657->node48423 node49916 Unfallflucht node49916->node48423

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete