vereinfachte Krediterhöhung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsätzlich muss jedes Kreditengagement detailliert geprüft werden und den üblichen Grundvoraussetzungen entsprechen. Aus Vereinfachungsgründen kann auf Basis der protokollierten Risikoeinschätzung dem Kundenbetreuer die Möglichkeit eingeräumt werden, nach genau definierten Kriterien Ausweitungen des Kreditengagements (als vereinfachte Krediterhöhung) zuzusagen. Diese Kriterien könnten wie folgt aussehen:
- an der protokollierten Risikoeinschätzung hat sich nichts geändert,
- die interne Befristung ist nicht abgelaufen,
- die möglicherweise bei der ursprünglichen Kreditentscheidung gestellten Auflagen sind erfüllt,
- die Kreditverwendung ist plausibel,
- auch der zusätzliche Kapitaldienst kann aus dem nachgewiesenen Einkommen erbracht werden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
vereinfachte Krediterhöhung
ausgehend
eingehend
vereinfachte Krediterhöhung
ausgehend