Direkt zum Inhalt

Verfallerklärung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    "Verfall" als ein seit 2017 überholter strafrechtlicher Begriff für die Anordnung durch ein Gericht im Strafverfahren zulasten des Täters, wenn der Täter oder Teilnehmer an der rechtswidrigen Tat für diese oder aus ihr einen Vermögensvorteil erlangt hat (§§ 73 ff. StGB a.F.), zwecks Abschöpfung dieses Vermögensvorteils. Seit dem 1.7.2017 gilt im deutschen Strafrecht (auch im OWiG, vgl. § 29a) allein der Begriff der Einziehung. Nach diesem allein, und nicht mehr zusätzlich unter differenzierender Verwendung des Instituts des "Verfall" (wie vor dem 1.7.2017), regelt sich die Vermögensabschöpfung beim Täter. §§ 73 ff. StGB differenzieren die Einziehung nach verschiedenen Modalitäten, (z.B. gibt es die selbständige Einziehung nach § 76a StGB). Die vorläufige Sicherstellung von Einziehungsgegenständen ist in §§ 111b StPO geregelt.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Verfallerklärung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Verfallerklärung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verfallerklaerung-49183 node49183 Verfallerklärung node35125 Einziehung node49183->node35125 node48578 Urheberrecht node35125->node48578 node34235 gewerbliche Schutzrechte node35125->node34235 node38442 Kapitalherabsetzung node35125->node38442 node121916 Einziehung node121916->node49183 node41305 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ... node41305->node35125
    Mindmap Verfallerklärung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verfallerklaerung-49183 node49183 Verfallerklärung node35125 Einziehung node49183->node35125 node121916 Einziehung node121916->node49183

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete