Wohnflächenverordnung (WoFlV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zum 1.1.2004 ist die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) in Kraft getreten. Sie hat die entsprechenden Paragrafen der II. Berechnungsverordnung ersetzt. Zwingend anzuwenden ist die neue Norm - wie schon bislang - nur für den öffentlich geförderten Wohnraum. Es ist allerdings geübte Praxis, dass die Wohnflächenverordnung grundsätzlich angewendet wird.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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