Zinsgefälle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Unterschied des Zinsniveaus an verschiedenen Orten, bes. in zwei Ländern, durch den unter sonst gleichen Bedingungen ein Geldabfluss von dem Land mit niedrigerem Zinsniveau in das mit höherem induziert wird (Arbitrage). In Zeiten von Währungskrisen und Abwertungen richten sich die Geldbewegungen nicht notwendigerweise nach dem Zinsgefälle, sondern werden auch oder v.a. von Spekulations- und Sicherheitsüberlegungen bestimmt.
2. Zinsunterschied zwischen kurz- und langfristigen Zinsen: I.d.R ist der Zins auf dem Geldmarkt (kurze Laufzeit) niedriger als auf dem Kapitalmarkt (lange Laufzeit). Gilt der umgekehrte Fall, wird auch von inverser Zinsstruktur (Zinsinversion) gesprochen.
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