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Zollmitverschluss

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mittel der zollamtlichen Überwachung von Orten und Lagern. Sie können von dem Berechtigten und den beauftragten Zollbediensteten nur gemeinsam betreten werden. Findet heute praktisch keine Anwendung mehr.

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    Mindmap "Zollmitverschluss"

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