Instandhaltungsrücklage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorsorgliche Rücklage für zu erwartende Instandhaltungen. Für Gebäude in Gemeinschaftseigentum ist dies geseztlich vorgeschrieben, jedoch in der Höhe nicht explizit vorgeschrieben. § 21 WEG bestimmt, dass zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Eigentümer entsprechenden Verwaltung insbesondere die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung gehört.
I.d.R. wird ein monatlicher Betrag zwischen 0,50 € und 0,75 € je Quadratmeter Wohnfläche als ausreichend angesehen. Da die Zahlung keine unmittelbare Ausgabe ist, können die Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Ein Abzug ist erst bei Einsatz der Mittel für Erhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen möglich.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Instandhaltungsrücklage
ausgehend
eingehend
Instandhaltungsrücklage
ausgehend