Bietungsgarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Form einer Bankgarantie, die den Garantienehmer vor den finanziellen Folgen des Risikos schützt, dass der Anbieter (Garantieauftraggeber) - je nach Garantietext -
(1) bei Erteilung des Zuschlags die Übernahme des Auftrags ablehnt und/oder
(2) sich nach Annahme des Auftrags weigert oder nicht in der Lage ist, eine geforderte/vereinbarte Liefergarantie, Leistungsgarantie oder Vertragserfüllungsgarantie zu erbringen. Auch als Offertgarantie, Angebotsgarantie, Bid Bond, Tender Guarantee bezeichnet.
2. Bietungsgarantien bei öffentlichen Ausschreibungen: Ausschreibung.
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