Behinderten-Pauschbetrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pauschbetrag, den Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 Prozent (unter zusätzlichen Bedingungen auch schon ab 25 Prozent) einkommensteuerlich ansetzen können, um die außergewöhnlichen Belastungen aus der Behinderung steuerlich geltend zu machen. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (zwischen 310 und 1.420 Euro); für hilflose Personen beträgt der Behinderten-Pauschbetrag sogar 3.700 Euro. Der Behinderten-Pauschbetrag für ein Kind kann auf die Eltern des Kindes übertragen werden. Es ist möglich, anstelle des Behinderten-Pauschbetrags die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen zu lassen (§ 33b EStG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Anschaffungskosten
Arbeitsentgelt
Aufwendungen
Betrieb
Betriebsstätte
Darlehen
Firmenwert
Genossenschaft
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Rückstellung
Sonderausgaben
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Behinderten-Pauschbetrag
ausgehend