Direkt zum Inhalt

auf Besicht

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach Besicht; Handelsklausel in Kaufverträgen, mit der die Haftung des Verkäufers für die bei sorgfältiger Besichtigung der Ware erkennbaren (nicht jedoch für die versteckten) Mängel ausgeschlossen wird.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "auf Besicht"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap auf Besicht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/auf-besicht-29562 node29562 auf Besicht node33470 Handelsklauseln node29562->node33470 node36365 Incoterms node33470->node36365 node49592 Zahlungsbedingungen node33470->node49592 node41703 nach Besicht node41703->node29562 node42429 ohne Gewähr node42429->node33470 node27777 brutto für netto ... node27777->node33470
    Mindmap auf Besicht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/auf-besicht-29562 node29562 auf Besicht node33470 Handelsklauseln node29562->node33470 node41703 nach Besicht node41703->node29562

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete