allgemeine Lohnsteuertabelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lohnsteuertabelle für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Werte in der allgemeine Lohnsteuertabelle werden, wie die übrigen Steuertabellen, nicht mehr amtlich erstellt, sondern vom jeweiligen Herausgeber nach Maßgabe der Vorschrift EDV-technisch berechnet.
Gegensatz: besondere Lohnsteuertabelle.
Der Unterschied zwischen den beiden Tabellen liegt darin, dass in der allgemeinen Lohnsteuertabelle bei der Berechnung der Steuer bereits berücksichtigt worden ist, dass die Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung steuerlich absetzbar sind (Sonderausgaben).
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