Arbeitsmarktsubventionen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: öffentliche Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung.
2. Herkunft der Mittel: erfolgt direkt oder indirekt aus Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit sowie aus Umlagen.
3. Ziele: Die finanziellen Mittel sollen wirtschaftsnah (mit der Wirtschaftsförderung in Region und/oder Branche abgestimmt bzw. verzahnt) Arbeitgeber und institutionelle Träger unterstützen, die Zielgruppen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu fördern, insbesondere zu qualifizieren und in den (ersten) Arbeitsmarkt zu (re-)integrieren.
Vgl. auch Arbeitslosenversicherung.
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