Eisenbahnfrachtbrief (CIM)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Duplikatfrachtbrief; wird beim Bahntransport auf der Grundlage der „Convention International concernant le transport des Merchandises par chemin de fer” ausgestellt. Er erfüllt zunächst eine Beweisfunktion über den vom Absender erteilten Beförderungsauftrag. Das von der Deutschen Bahn AG mit dem Abfertigungsvermerk versehene Frachtbriefduplikat beinhaltet ein nachträgliches Verfügungsrecht (Dispositionsrecht) über die beförderten Waren, solange sie dem Empfänger noch nicht zur Verfügung gestellt wurden.
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