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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in den Einkommen- und Lohnsteuerrichtlinien handelt es sich dabei um Textstellen, die anders als Richtlinien (R) keine möglicherweise offenen Rechtsfragen regeln, um ein einheitliches Vorgehen der Verwaltung in solchen Fragen zu sichern, sondern auf schon durch gesicherte Rechtsprechung geklärte Grundsätze hinweisen.
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