Güteverhandlung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Zivilprozess
Der mündlichen Verhandlung im Zivilprozess geht zum Zweck der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle hat bereits stattgefunden oder die Gütevehandlung erscheint erkennbar aussichtslos. Güteverhandlung ist obligatorisch (§ 278 ZPO).
Arbeitsgerichtsprozess
Mündliche Verhandlung vor dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien (§ 54 ArbGG). Im Urteilsverfahren ist eine Güteverhandlung obligatorisch, im Beschlussverfahren fakultativ (§ 80 Abs. 2 S. 2 ArbGG); allerdings wird auch im Beschlussverfahren in der Regel eine Güteverhandlung vorgeschaltet.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Betrieb
Einrede der Vorausklage
Handelsvertreter
Kommissionsgeschäft
Kündigungsfristen
Personalplanung
Prozess
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
ordentliche Kündigung
stille Gesellschaft
eingehend
Güteverhandlung
ausgehend