Gebrauchsvermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) nur zur Darstellung „unter dem Strich” genannter Teil des Volksvermögens. Gebrauchsvermögen wird nach den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) nicht für Produktionszwecke eingesetzt, seine Anschaffung daher als Konsum und nicht als Anlageinvestition verbucht. Das Gebrauchsvermögen der privaten Haushalte umfasst deren Gebrauchsgüter (z.B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Hausgeräte), es wird VGR nur gelegentlich berechnet.
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