Halbunternehmer
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inoffizieller Begriff aus dem Bereich der Umsatzsteuer; zusammenfassende, schlagwortartige Bezeichnung für eine Gruppe von Personen, die der Erwerbsteuer nur unterliegen, wenn ihre Erwerbe aus anderen Mitgliedsstaaten der EU im Jahr eine Bagatellgrenze (Erwerbsschwelle) überschreiten. Es handelt sich keinesfalls nur um umsatzsteuerliche Unternehmer im Sinn des § 2 UStG, sondern auch um juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (daher nur Schlagwortcharakter der Bezeichnung).
Vgl. auch Erwerbsteuer.
Zu dieser Gruppe gehören, entsprechend z.B. dem Gesetzestext des § 1a Abs. 3 UStG, Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen (z.B. Vermieter oder Ärzte), Unternehmer, für deren Umsätze die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben wird, Unternehmer, für die die Steuer nach den Durchschnittssätzen des § 24 festgesetzt wird, oder juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben.