goldene Bankregel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzierungsregel bei Banken, nach der die Dauer der Kapitalbindung im Vermögen nicht länger sein soll als die Dauer der Kapitalüberlassung (Fristenkongruenz im Aktiv- und Passivgeschäft).
Vgl. auch goldene Bilanzregel, Fristentransformation.
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