gefährliche Stoffe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Stoffe, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich, (sehr) giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind, geregelt in der Gefahrstoffverordnung vom 26.11.2010 (BGBl. I 1643) m.spät.Änd.
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