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Indentkunde

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Indentor; im Außenhandelsgeschäft Personen, die sich auf der Basis einer bereits fertig erstellten Einkaufsliste, die sich auf mehrere Produktgruppen beziehen kann, an Hersteller, Exporteure oder sonstige Handelsunternehmen wenden und um entsprechende Angebote bitten. Der Indentkunde vertritt i.d.R. mehrere Käufer bzw. Kaufinteressenten, aus deren Wünschen er eine Sammelliste erstellt, die er über seine Beschaffungskontakte zu möglichst günstigen Preisen zu realisieren versucht. Indentkunden werden in dem Maße überflüssig, wie sich in einzelnen Ländern Vertriebs- bzw. Verteilerstrukturen entwickeln, über die sich der Bedarf decken lässt.

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