gemeinsamer Betrieb
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemeinschaftsbetrieb. Betrieb, der von mehreren Unternehmen gemeinsam geführt wird. Es besteht eine einheitliche Leitung, die Arbeitnehmer haben aber unterschiedliche Arbeitgeber. Ein gemeinsamer Betrieb wird gemäß § 1 II BetrVG vermutet, wenn Unternehmen gemeinsam die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke einsetzen oder bei der Spaltung eines Unternehmens Betriebsteile einem anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich die Organisation wesentlich ändert. Der gemeinsame Betrieb wird arbeitsrechtlich, v.a. hinsichtlich Betriebsverfassung und Kündigungsschutz als ein Betrieb behandelt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Kündigungsfristen
Personalplanung
Provision
Schlechtleistung
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifvertrag
höhere Gewalt
ordentliche Kündigung
eingehend
gemeinsamer Betrieb
ausgehend
eingehend
gemeinsamer Betrieb
ausgehend