Nebengeschäfte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kaufmännische Nebengeschäfte; Geschäfte eines Kaufmanns, die nicht unmittelbar zu seinem Betrieb gehören. Auch solche Nebengeschäfte sind Handelsgeschäfte, sofern nur ein Zusammenhang mit einem kaufmännischen Betrieb denkbar ist (§ 344 HGB).
Umsatzsteuer: Nebengeschäfte gehören, da sie im Zuge der gesamten beruflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit vorkommen, zum Rahmen des Unternehmens und unterliegen daher ebenso wie Hilfsgeschäfte der Umsatzsteuer.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Lebenspartnerschaft
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Reverse-Charge-Verfahren
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
Wechsel
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Nebengeschäfte
ausgehend