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Kapital

Definition: Was ist "Kapital"?

1. Volkswirtschaftslehre: Kapital wird definiert als Produktionsfaktor neben Arbeit und Boden. Unter Kapital wird in diesem Zusammenhang der Bestand an Produktionsausrüstung verstanden, der zur Güter- und Dienstleistungsproduktion eingesetzt werden kann (Kapitalstock).

2. Betriebswirtschaftslehre: Die auf der Passivseite der Bilanz einzelner Unternehmungen ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten). 

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Volkswirtschaftstheorie
    2. Betriebswirtschaftslehre

    Volkswirtschaftstheorie

    Kapital wird definiert als Produktionsfaktor neben Arbeit und Boden. Unter Kapital wird in diesem Zusammenhang der Bestand an Produktionsausrüstung verstanden, der zur Güter- und Dienstleistungsproduktion eingesetzt werden kann (Kapitalstock).
    Geld für Investitionszwecke: Es spielt dabei keine Rolle, aus welchen Quellen - Sparen, Unternehmergewinn, Krediten - das Kapital zur Verfügung gestellt wird. Kurzfristig ist für die Bildung von Produktionsausrüstung (Realkapital) nur die Finanzierung, nicht aber ein vorausgehendes Sparen notwendig (Nettoinvestitionen). Im Gleichgewicht einer geschlossenen Volkswirtschaft müssen allerdings geplante Realkapitalbildung (Investition) und Sparen übereinstimmen.

    Kapital als Kategorie der Außenwirtschaftslehre: internationale Kapitalbewegungen, Zahlungsbilanz.

    Vgl. auch Humankapital.

    Betriebswirtschaftslehre

    Die auf der Passivseite der Bilanz einzelner Unternehmungen ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten).

    Es wird unterschieden: a) nach Dauer und Gewinnanspruch:
    (1) Eigenkapital: grundsätzlich unbefristet, mit Gewinnbeteiligung nur im Fall eines vom Unternehmen erzielten Reingewinns.
    (2) Fremdkapital: lang-, mittel- oder kurzfristiger Kredit i.d.R. mit festem Anspruch auf Verzinsung, auch im Fall eines ausgewiesenen Verlustes, ggf. mit darüber hinausreichendem Gewinnanspruch;
    b) nach der betriebswirtschaftlichen Funktion des Kapitals im Unternehmen:
    (1) betriebsnotwendiges Kapital,
    (2) Ergänzungskapital, also für den eigentlichen Betriebszweck nicht notwendiges Kapital

    2. Ausweis des Kapitals in der Bilanz (Passiv-Seite): a) Eigenkapital, abhängig von der Unternehmungsform:
    (1) bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften in den Kapitalkonten (diese verändern sich je nach Zugang oder Abgang bei Entnahmen, Einlagen, Gewinnen und Verlusten). Bei Unterbilanz erscheint ein negatives Kapitalkonto (Unterbilanzkonto) auf der Aktivseite.
    (2) Bei Kapitalgesellschaften auf den Konten: Gezeichnetes Kapital, (Grundkapital bzw. Stammkapital) sowie zusätzlich auf den Konten: Rücklagen, Gewinnvortrag und Jahresüberschuss. Kapitalverluste dürfen das gezeichnete Kapital nicht mindern, sondern müssen, soweit sie nicht mit Rücklagen verrechnet werden, gesondert ausgewiesen werden.

    Vgl. auch Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag, Fehlbetrag.
    b) Fremdkapital (unabhängig von der Unternehmungsform) als: Verbindlichkeiten, Rückstellungen.
    c) Rechnungsabgrenzungsposten (Rechnungsabgrenzung) und Aufwandsrückstellungen (Rückstellungen).

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