Kopfsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in Ansatz und Wirkung primitivste Form der Steuer. Die Kopfsteuer trifft jedes erwerbsfähige Steuersubjekt ohne Rücksicht auf seine steuerliche Leistungsfähigkeit in gleicher Höhe (Leistungsfähigkeitsprinzip), wahrt aber das Prinzip der Entscheidungsneutralität der Besteuerung (weil die Höhe der Steuer von wirtschaftlichen Dispositionen völlig unabhängig ist).
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