Direkt zum Inhalt

Lieferschwelle

Definition: Was ist "Lieferschwelle"?

Ein Schwellenwert im Rahmen der sog. Versandhandelsregelung, relevant also für die Umsatzsteuer auf Lieferungen innerhalb des EU-Binnenmarktes.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: eine Bagatellgrenze für die Anwendung der sog. Versandhandelsregelung.

    2. Betroffene Personen: Die Lieferschwelle betrifft nur Lieferanten, die (a) Umsätze mit Kunden aus anderen EU-Staaten tätigen, wenn (b) diese Kunden Privatpersonen sind, d.h. nicht der Erwerbsteuer unterliegen, und (c) der Lieferant die betreffenden Liefergegenstände selbst in das betreffende Land befördert oder versendet hat (also keine Abhollieferung vorliegt).

    3. Bedeutung: Die Lieferschwelle legt fest, ab welchem Umsatzvolumen ein Lieferant die Umsatzsteuer für Lieferungen an Privatkunden in anderen Mitgliedsstaaten im Zielland der Ware bezahlen und sich daher dort steuerlich registrieren lassen muss. Aus der Sicht des EU-Mehrwertsteuersystems kommt jeweils dem Bestimmungsland die Entscheidung darüber zu, ab wann es ausländische Lieferanten seiner Besteuerung unterwerfen will; daher zählt für die Frage, wann ein deutscher Lieferant z.B. in Spanien umsatzsteuerpflichtig wird, nicht die von Deutschland, sondern die von Spanien festgesetzte Lieferschwelle. Wird die Schwelle überschritten, ohne dass sie bereits im Vorjahr überschritten war, tritt von dem Umsatz an, mit dem der Schwellenwert überschritten wird, Steuerbarkeit des Verkäufers im anderen Land ein.

    4. Aktuelle Lieferschwellenwerte: werden von der dt. Finanzverwaltung für alle EU-Länder gesammelt und in R 3c.1 UStAE zur Kenntnisnahme durch die Betroffenen veröffentlicht. Aufgrund EG-rechtlicher Vorgaben beträgt die Lieferschwelle in vielen Ländern entweder 35.000 oder 100.000 Euro.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Lieferschwelle"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Lieferschwelle Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lieferschwelle-39972 node39972 Lieferschwelle node30740 Abhollieferung node39972->node30740 node47412 Versandhandelsregelung node39972->node47412 node44478 Reverse-Charge-Verfahren node34108 elektronischer Geschäftsverkehr node51597 einzige Anlaufstelle node34108->node51597 node48385 Zollkodex (ZK) node48385->node51597 node37813 Lieferung node37813->node47412 node34120 Erwerbsteuer node46941 Ursprungslandprinzip node46941->node47412 node27222 Bestimmungslandprinzip node30740->node34120 node30740->node46941 node30740->node27222 node47412->node34120 node51597->node39972 node51597->node44478
    Mindmap Lieferschwelle Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lieferschwelle-39972 node39972 Lieferschwelle node30740 Abhollieferung node39972->node30740 node47412 Versandhandelsregelung node39972->node47412 node51597 einzige Anlaufstelle node51597->node39972

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete