selektives Vertriebssystem
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ist ein aus Gründen der Markenpflege eingerichtetes Vertriebssystem, bei welchem die Ware nur über ausgewählte Händler vertrieben wird. Selektive Vertriebssysteme sind unter bestimmten Voraussetzungen mit europäischem und dt. Kartellrecht vereinbar, v.a. wenn die Wahrung der Qualität des Produkts und die Gewährleistung des richtigen Gebrauchs den selektiven Vertrieb bedingen und die Wiederverkäufer aufgrund objektiver Qualitätskriterien ausgewählt werden. Der Einbruch in ein rechtmäßig errichtetes selektives Vertriebssystem, etwa durch Schleichbezug oder Verleiten zum Vertragsbruch ist unlauterer Behinderungswettbewerb. Ein rechtmäßiges selektives Vertriebssystem, das gedanklich lückenlos ist, darf durch ein Kontrollnummernsystem geschützt werden, bei welchem die Hersteller Kontrollnummern an ihren Waren anbringen, um deren Vertriebsweg (rück-)verfolgen zu können. Das Entfernen der Kontrollnummern ist in diesem Fall ebenfalls unlauterer Behinderungswettbewerb und löst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus.