politische Kontrollfunktion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilfunktion der Haushaltsfunktionen. Durch die regelmäßig wiederkehrende Beratung und ggf. Beeinflussung der ausgabenwirksamen Regierungstätigkeit ermöglicht das Budget eine vorherige und nachträgliche politische Kontrollfunktion des Regierungshandelns.
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