Regalien
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Regale; wirtschaftlich nutzbare Hoheitsrechte im Ständestaat des Mittelalters; z.B. Münz-, Berg-, Fischerei-, Jagd-, Salzregal. Von ständischer Bewilligung unabhängige, zweitwichtigste Einnahmequelle des Fürsten (nach Domäneneinkünften). Missbräuche - bes. des Münzregals - führten zum kontinuierlichen Abbau der Regalien durch die Stände bzw. später durch die Parlamente.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Regalien
ausgehend