Direkt zum Inhalt

Sollertragsbesteuerung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    finanzwissenschaftlicher Begriff für den Tatbestand, dass Steuern auf solche Vermögens- oder Kapitalbestände erhoben werden, bei denen lediglich unterstellt wird, sie würden Erträge abwerfen (Sollsteuern). Der Besteuerungsidee nach „sollen“ Bestände an produktiven Faktoren Erträge abwerfen. Die Sollertragsbesteuerung lässt sich unter allokationspolitischem Aspekt zur Kapital- und Vermögenslenkung einsetzen, wenn in bestimmten Wirtschaftsbereichen der Faktoreinsatz künstlich verteuert oder die Faktorverschwendung steuerlich „bestraft“ werden soll (W. Andreae).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Sollertragsbesteuerung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Sollertragsbesteuerung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sollertragsbesteuerung-45904 node45904 Sollertragsbesteuerung node46192 Sollsteuern node45904->node46192 node44686 Substanzsteuern node42869 Sollertragsteuern node42869->node46192 node33547 Grundsteuer node33547->node45904 node46209 Realsteuern node33547->node46209 node36315 Gewerbesteuer node33547->node36315 node46192->node44686 node41465 Investitionsrechnung node41465->node33547 node53025 Grundbesitzabgaben node53025->node33547
    Mindmap Sollertragsbesteuerung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sollertragsbesteuerung-45904 node45904 Sollertragsbesteuerung node46192 Sollsteuern node45904->node46192 node33547 Grundsteuer node33547->node45904

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete