Steuerberatungskosten
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufwendungen für die Beratung in Steuerangelegenheiten. Hierzu gehören auch Kosten für Steuerfachliteratur und Kosten für Einsprüchen gegen Steuerbescheide. Steuerberatungskosten waren, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, unbeschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 I Nr. 6 EStG). Seit dem 1.1.2006 sind Steuerberatungskosten nur noch abzugsfähig, sofern es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Die verbleibenden Steuerberatungskosten gelten als privat veranlasst, so dass eine Abzug als Sonderausgaben entfällt. Für beschränkt Steuerpflichtige gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2006 die gleichen Regeln wie für unbeschränkt Steuerpflichtige.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Anschaffungskosten
Arbeitsentgelt
Aufwendungen
Betrieb
Betriebsstätte
Darlehen
Firmenwert
Genossenschaft
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Rückstellung
Sonderausgaben
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Steuerberatungskosten
ausgehend