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UN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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United Nations, Vereinte Nationen. 1. Entstehung: Die UN trat die Nachfolge des 1919 mit Sitz in Genf gegründeten Völkerbundes an, der 1946 formell aufgelöst wurde.
Hauptsitz: New York. Die Charta der UN wurde auf der Gründungskonferenz in San Francisco (25.4.– 26.6.1945) ausgearbeitet, am letzten Tag von 50 teilnehmenden Staaten unterzeichnet und trat mit der Ratifizierung durch die Mehrheit der Unterzeichnerstaaten am 24.10.1945 in Kraft.
2. Ziele: Gemäß Art. 1 der Charta verfolgen die UN folgende Hauptziele: Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Staaten, Zusammenarbeit bei der Lösung internationaler wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Aufgaben und Probleme sowie Durchsetzung der Menschenrechte. Seit den 1970er-Jahren bemüht sie sich um einen Interessenausgleich zwischen Nord und Süd (Forderung auf Verwirklichung einer Neuen Weltwirtschaftsordnung).
3. Struktur: Die UN besteht aus sechs Hauptorganen sowie mehreren organisatorisch unabhängigen Sonderorganen.
a) Vollversammlung, General Assembly of the United Nations (UNGA): In ihr sind alle Mitglieder gleichberechtigt vertreten. UNGA tritt regelmäßig im September zu ordentlichen Jahrestagungen zusammen. Auf Antrag des Sicherheitsrates oder der Mehrheit der Mitglieder können Sondertagungen einberufen werden.
Während der UNGA wird die Arbeit in sieben Hauptausschüssen geleistet, in denen jeder Mitgliedsstaat Vertretungs- und Stimmrecht hat.
(1) Hauptausschuss für politische und Sicherheitsfragen;
(2) Politischer Sonderausschuss;
(3) Hauptausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen;
(4) Hauptausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen;
(5) Hauptausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen;
(6) Hauptausschuss für Rechtsfragen. Dazu kommen noch zahlreiche Sonderausschüsse.
b) Sicherheitsrat, Security Council of the United Nations (UNSC): Dieser besteht aus den fünf ständigen Mitgliedern (Volksrepublik China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) und weiteren zehn Mitgliedern, wovon jährlich jeweils fünf für zwei Jahre von der Vollversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Zur Annahme eines Antrags sind neun Ja-Stimmen notwendig, wobei die ständigen Mitglieder ein Vetorecht haben. Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Bemühungen zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, Untersuchungen von Konflikten und Empfehlungen über Beilegung von Streitfällen sowie Beschlüsse von Sanktionen und die Empfehlungen für die Aufnahme neuer Mitglieder. Er hat das Vorschlagsrecht für die Wahl des Generalsekretärs.
c) Wirtschafts- und Sozialrat, Economic and Social Council (ECOSOC): ECOSOC ist für die wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeiten der UN verantwortlich. Die Mitglieder werden von der Generalversammlung jährlich zu je einem Drittel für drei Jahre gewählt. ECOSOC befasst sich mit internationalen Fragen auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Sozialpolitik, der Kultur, des Erziehungs- und Gesundheitswesens, der Achtung und Wahrung der Menschenrechte. Er ist Koordinator und Verbindungsstelle zu den Sonderorganisationen der UN sowie internationalen nicht-staatlichen Organisationen. Seit 1998 werden auch humanitäre Fragen in die Diskussion einbezogen. Seine Tätigkeit übt er durch Fachkommissionen aus, z.B. Kommission für Menschenrechte, für soziale Entwicklung, für Bevölkerungsfragen, für die Rechtstellung der Frau, u.a. ECOSOC ist das Führungsorgan der fünf regionalen halbautonomen Wirtschaftskommissionen bzw. Wirtschafts- und Sozialkommissionen: für Europa (ECE), für Westasien (ESCWA), für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC), für Afrika (ECA) und für Asien und den Pazifik (ESCAP). Weitere Hilfsorgane sind die ständigen Ausschüsse (z.B. Kommission für transnationale Unternehmen) und Sachverständigengruppen. Ebenfalls unterhält er enge Verbindungen zu den Organen mit speziellen Aufgaben und den Sonderorganisationen.
ECOSOC tagt jährlich, abwechselnd in New York und Genf, wobei Abstimmungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.
d) Treuhandrat, Trusteeship Council of the United Nations (UNIC): Ihm obliegt gemeinsam mit der Vollversammlung die Aufsicht über die der UN unterstellten Treuhandgebiete (zz. nur noch pazifische Inseln). Mit der Unabhängigkeit von Palau am 1.10.1994 kann diese Aufgabe als erledigt betrachtet werden.
e) Internationaler Gerichtshof, International Court of Justice (ICJ): Hauptorgan der Rechtsprechung der UN mit Sitz in Den Haag. Ihm gehören 15 von der Vollversammlung und dem Sicherheitsrat auf neun Jahre gewählte Richter an. Ca. ein Drittel der UN-Mitglieder haben sich seinem Urteil unterworfen, was seine Möglichkeiten einschränkt. Er erstellt ebenso Rechtsgutachten.
f) Generalsekretariat, Sekretariat: Verwaltungsorgan der UN. An seiner Spitze steht der auf Vorschlag des Sicherheitsrats von der Generalversammlung ernannte Generalsekretär als oberster Verwaltungsbeamter der UN.
Bisherige Generalsekretäre waren: Lie (Norwegen) 1946–52, Hammarskjöld (Schweden) 1953–61, Thant (Birma) 1961–71, Waldheim (Österreich) 1972–81, Pérez de Cuéllar (Peru) 1982–91, Boutros-Ghali (Ägypten) 1992–96, 1997–2006 Annan (Ghana), 2007–2016 Ban Ki-moon (Südkorea), seit 2017 Guterres (Portugal). Neben Verwaltungs- und Vermittlungsaufgaben übt der Generalsekretär auch zahlreiche politische Funktionen aus. Im Jahr 2000 bspw. hat Annan die Initiative Global Compact gegründet. Diese soll als Plattform für den Dialog von supranationalen Unternehmen und der internationalen Civil Society - Nichtregierungsorganisationen, Non-Governmental Organization (NGO) etc. - verstanden werden.
g) Spezielle Organe und Sonderkörperschaften: Als autonome Organisationen der UN gelten die Internationale Atomenergieagentur IAEA und die World Trade Organization (WTO). Zusätzlich gehören rechtlich selbstständige Organisationen zu den Sonderorganisationen der UN, z.B. Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), Weltgesundheitsorganisation (WHO), Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), Internationale Finanzkooperation (IFC), Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), Internationaler Währungsfonds (IWF), Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO), sowie der Weltpostverein (UPU), die Internationale Fernmeldeorganisation (ITU), die Weltorganisation für Meteorologie (WMO), die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMCO) und Internationale Zivil- und Luftfahrtorganisation (ICAO).
Neben diesen Sonderorganisationen unterhält die UN halbautonome Spezialorgane. Die bekanntesten und bedeutendsten sind: Welthandelskonferenz (UNCTAD), Entwicklungsprogramm (UNDP), Weltkinderhilfswerk (UNICEF), Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und das Umweltprogramm (UNEP).
4. Arbeitsergebnisse: Die Tätigkeiten der UN erstrecken sich praktisch auf alle Gebiete des politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen Lebens und sonstige Bereiche politischer Relevanz.
Die Ergebnisse dieser Aktivitäten sind in einem umfassenden System internationaler Publikationen und Dokumente der UN niedergelegt. Ein geschlossener Überblick über die Aktivitäten und Arbeitsergebnisse wird im Yearbook of the United Nations gegeben. Hilfreich sind statistische Daten wie Monthly Bulletin of Statistics oder das UN Statistical Yearbook.
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