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Zwecksparen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ansammlung von Sparbeträgen mit der Absicht, diese, wenn sie eine gewisse Höhe erreicht haben, für einen im voraus festgelegten Zweck zu verwenden, z.B. Bausparen. Das Zwecksparen geschieht aufgrund von Verträgen über die regelmäßige Zahlung bestimmter Raten. Es ist bei den Sparkassen für verschiedene Zwecke möglich und üblich. Bisweilen besteht auch eine Steuerbegünstigung für Zwecksparen (steuerbegünstigtes Sparen).

    Der Abschluss von bestimmten Versicherungen (wie z.B. Lebens-, Pensions- und Aussteuerversicherungen) ist ebenfalls als Zwecksparen anzusehen.

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    Mindmap "Zwecksparen"

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