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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Weingesetzes: Vermischen von Ausgangsstoffen und Erzeugnissen miteinander und untereinander (§ 2 Nr. 14 des Weingesetzes). Das Weingesetz enthält Einschränkungen der Verschnittfreiheit.

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